Fall S1 2024 23

Meta-Informationen
Gericht: Obergericht des Kantons Zug
Urteilsdatum: 27.05.2025
Kanton: ZG
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Hauptdelikt: Betrug
Mehrfach: Ja
Gewerbsmässig/qualifiziert: Nein
Bandenmässig: Nein
Deliktssumme: 500000
Nebenverurteilungsscore: 15
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein
Private Geschädigte: Ja
Original-Urteil (PDF): PDF anzeigen
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 32 Monate (2 Jahre 8 Monate)

Vollzug: teilbedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte, Verwaltungsrat der seit Ende 2015 überschuldeten Y. AG, verschleppte deren Konkurs bis Mai 2019 durch immer neue Darlehen (Verschleppungsschaden CHF 1,066 Mio.), erschlich 2017 von einer geschäftsunerfahrenen Frau ein Darlehen von CHF 500'000, fälschte die Buchhaltung, verschwieg bei zwei Pfändungen sein Einkommen und erlangte einen COVID-Kredit von CHF 21'000.

Zusammenfassung

1. Sachverhalt & Tatausführung: Der 1943 geborene deutsche Beschuldigte verfolgte als Verwaltungsrat der Y. AG ein Entwicklungsprojekt; die Gesellschaft war spätestens Ende 2015 überschuldet. Statt die Bilanz beim Gericht zu deponieren, nahm er in den Folgejahren immer weitere Darlehen auf, vor allem bei Mitarbeitenden, und verschlimmerte die Überschuldung bis zum Konkurs im Mai 2019 (Verschleppungsschaden CHF 1'066'000; angeklagt CHF 1'820'141.85). Im Juni 2017 veranlasste er eine geschäftsunerfahrene Frau aus seiner Kirchgemeinde über deren Bankberater zu einem Darlehen von CHF 500'000, obwohl er wusste, dass es nicht zurückbezahlt werden konnte. Die Buchhaltung der Jahre 2014–2018 führte er nicht ordnungsgemäss (2014/2015 und 2018 keine, 2016/2017 eine bruchstückhafte, auf gefälschten Urkunden beruhende Buchhaltung, u.a. fiktive Entwicklungskosten von rund CHF 12,5 Mio. in einer Eröffnungsbilanz). Bei den Gründungen der Y. AG (2014) und der H. AG (2019) erschlich er falsche Beurkundungen über die Liberierung, er tätigte nicht begründete Bezüge zulasten mehrerer Gesellschaften, verschwieg bei den Pfändungen vom 1. März und 21. August 2019 sein Erwerbseinkommen (CHF 29'900 bzw. weitere CHF 27'200) und erlangte während laufender Untersuchung im März 2020 einen COVID-Kredit von CHF 21'000. 2. Vorinstanzliches Urteil: Das Strafgericht des Kantons Zug (Kollegialgericht, SG 2022 12) sprach den Beschuldigten am 30. September 2024 u.a. von der Misswirtschaft, von Teilen der ungetreuen Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung sowie von der mehrfachen Erschleichung einer falschen Beurkundung frei. Es sprach ihn der mehrfachen qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung, des mehrfachen Betrugs, der Unterlassung der Buchführung (Art. 166 StGB), der mehrfachen Urkundenfälschung und des mehrfachen Pfändungsbetrugs (Art. 163 Ziff. 1 StGB) schuldig und bestrafte ihn mit 34 Monaten Freiheitsstrafe (12 Monate vollziehbar, 22 Monate bedingt, Probezeit 3 Jahre) und 360 Tagessätzen à CHF 30 bedingt; von Landesverweisung und Tätigkeitsverbot sah es ab. Die Zivilforderung von CHF 500'000 anerkannte der Beschuldigte. 3. Berufungsverfahren & Parteianträge: Der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft erhoben Berufung; die Staatsanwaltschaft verlangte u.a. zusätzliche Schuldsprüche (Misswirtschaft, Erschleichung einer falschen Beurkundung) und eine höhere Strafe, die Verteidigung eine mildere Bestrafung und verwies auf einen Vergleichsfall mit einer Einsatzstrafe von 20 Monaten. 4. Berufungsentscheid & Strafzumessungserwägungen: Das Obergericht Zug (I. Strafabteilung, S1 2024 23/24, 27. Mai 2025) wies die Berufung des Beschuldigten ab, hiess jene der Staatsanwaltschaft teilweise gut und sprach ihn zusätzlich der Misswirtschaft (Art. 165 StGB) und der mehrfachen Erschleichung einer falschen Beurkundung schuldig. Es bildete Einzelstrafen nach der konkreten Methode. Betrug zum Nachteil der Darlehensgeberin (gezieltes Ansprechen einer unerfahrenen Person, direkter Vorsatz, egoistische Motive, erhebliches Verschulden): 24 Monate als Einsatzstrafe. Misswirtschaft: hoher Verschleppungsschaden, jahrelanger Wille zur Pflichtmissachtung, relativierend die eingeweihten Darlehensgeber; gerade noch leicht, 450 Strafeinheiten bzw. 15 Monate Freiheitsstrafe. Die Einsatzstrafe erhöhte es für die Misswirtschaft und die Erschleichung bei der Gründung der H. AG wegen des engen Zusammenhangs um je einen Drittel der Einzelstrafen auf 32 Monate. Mit Geldstrafe bedrohte Delikte bildeten eine eigene Gesamtstrafe: Einsatzstrafe 270 Tagessätze (Erschleichung bei der Gründung der Y. AG), Zuschläge je ein Drittel, u.a. Pfändungsbetrug 2 × 90 Tagessätze (je leicht, verschwiegene Beträge relativ tief und teils unpfändbar), Zuschlag 60; Unterlassung der Buchführung 120 Tagessätze, Zuschlag 40; total 775, begrenzt auf 360 Tagessätze. Erhöhte Strafempfindlichkeit wegen des Alters von 81 Jahren und fehlende Reue sowie Delinquenz im Verfahren hoben sich auf; keine Verletzung des Beschleunigungsgebots, keine Milderung nach Art. 48 lit. e StGB. Ergebnis: 32 Monate Freiheitsstrafe (12 vollziehbar, 20 bedingt, Probezeit 4 Jahre) und 360 Tagessätze à CHF 120 bedingt; fakultative Landesverweisung für 3 Jahre.

Bemerkungen

Ausnahme 1: Berufungen von Beschuldigtem und Staatsanwaltschaft; das OG setzte die Strafe frei fest und sprach zusätzlich der Misswirtschaft und der mehrfachen Erschleichung einer falschen Beurkundung schuldig. Felder aus Sicht des OG (Vorinstanz Strafgericht Zug 30.9.2024: 34 Mt. teilbedingt + 360 TS à CHF 30). Hauptdelikt: mehrfacher Betrug; Einsatzstrafe 24 Mt. für den Darlehensbetrug zum Nachteil einer Privatperson (CHF 500'000 = Deliktssumme); daneben COVID-Kreditbetrug CHF 21'000 (gleiche Dispositivzeile). Zusätzlich bedingte Geldstrafe 360 TS à CHF 120 (nicht im Feld). NVS 15: mehrfache qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung (+2 +1), mehrfacher Pfändungsbetrug Art. 163 Ziff. 1 (+2 +1), Misswirtschaft Art. 165 (+2), Unterlassung der Buchführung Art. 166 (+1), mehrfache Urkundenfälschung (+2 +1), mehrfache Erschleichung einer falschen Beurkundung Art. 253 (+2 +1). Private Geschädigte: ja (Darlehensgeberin). Nicht vorbestraft. Deutscher Staatsangehöriger; fakultative Landesverweisung 3 J. Auch in der Konkurs-DB erfasst.

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