Fall SK 2019 246 (B1)

Meta-Informationen
Gericht: Regionalgericht Berner Jura-Seeland
Urteilsdatum: 14.12.2018
Kanton: BE
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Nein
Deliktsscore übrige Delikte: 2
Original-Urteil (PDF): PDF anzeigen

Einsatzdelikt: qualifizierte Erpressung (Art. 156 Ziff. 2 StGB) kein Konkursdelikt – Konkursdelikte nur asperiert
Einsatzstrafe: 24 Mt.
Quelle Einsatz-/Einzelstrafen: Berufungsinstanz

Asperierte Konkursdelikte:
Delikt Deliktssumme Dauer Einzelstrafe (isoliert) Zuschlag
Betrügerischer Konkurs und Pfändungsbetrug (Art. 163 Ziff. 1 StGB), 8.3.2014 (Zusatzstrafenblock) CHF 10541 – 120 TS +80 TS
Betrügerischer Konkurs und Pfändungsbetrug (Art. 163 Ziff. 1 StGB), 17.6.2015, mit Beschuldigter 2 (Zusatzstrafenblock) CHF 70000 – 60 TS +40 TS
Betrügerischer Konkurs und Pfändungsbetrug (Art. 163 Ziff. 1 StGB), 29.4.2016 (Zusatzstrafenblock) CHF 45000 – 50 TS +35 TS

Merkmale:
Vollstreckungsart: Pfändung/Verlustschein
Täterstellung: Schuldner (natürliche Person)
Vorsatzform: direkter Vorsatz/Absicht
Beweggrund: unbekannt/keine Angabe
Anzahl Gesellschaften: –
  • Keine Besonderheiten
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 36 Monate (3 Jahre)

Vollzug: unbedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte schleuste zwischen 2014 und 2016 bei drei Pfändungen Vermögen von insgesamt CHF 160'000 (u.a. Kauf eines Hauses für CHF 45'000) am Zwangsvollstreckungsverfahren vorbei; 2016 erpresste er zudem mit Drohungen und Gewalt von einem Bekannten rund CHF 25'000.

Zusammenfassung

1. Sachverhalt & Tatausführung: Der mehrfach vorbestrafte Beschuldigte 1 schleuste am 8. März 2014, am 17. Juni 2015 (zusammen mit der Beschuldigten 2) und am 29. April 2016 Vermögen von insgesamt CHF 160'000 am Zwangsvollstreckungsverfahren vorbei; er kaufte sich trotz massiver Schulden ein Haus für CHF 45'000. Es resultierten Verlustscheine von CHF 16'283.25 zum Nachteil u.a. einer Bank, einer Versicherung und der Steuerverwaltung. Von Oktober bis November 2016 erpresste er einen Bekannten mit Drohungen und teils Gewalt (Schläge, Würgeversuch) um rund CHF 25'000 (drei vollendete, zwei versuchte Taten), versuchte ihn von einer Anzeige abzuhalten und verursachte 2014 mit einer groben Verkehrsregelverletzung einen Unfall mit Verletzten. 2. Vorinstanzliches Urteil: Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht, PEN 18 238-242) verurteilte am 14. Dezember 2018 den Beschuldigten 1 wegen qualifizierter Erpressung (teilweise Versuch), dreifachen betrügerischen Konkurses und Pfändungsbetrugs (Deliktssummen CHF 10'541.10, 3'732.15 und 2'010), versuchter Nötigung und grober Verkehrsregelverletzung (Freispruch vom Wucher) unter Widerruf zweier bedingter Vorstrafen zu einer unbedingten Gesamtfreiheitsstrafe von 48 Monaten (teilweise als Zusatzstrafe), einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen und einer Landesverweisung von 8 Jahren; die Beschuldigte 2 wegen zweifachen betrügerischen Konkurses und Pfändungsbetrugs (Deliktssummen CHF 2'603.60 und 3'497.80) zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen à CHF 50 und einer Verbindungsbusse von CHF 1'000; den Beschuldigten 3 wegen qualifizierter Erpressung zu 14 Monaten bedingt und 5 Jahren Landesverweisung. Die Pfändungsbetrüge beurteilte es jeweils gesamthaft. 3. Berufungsverfahren & Parteianträge: Alle drei Beschuldigten erhoben Berufung; die Privatklägerin verzichtete auf Anschlussberufung, die Generalstaatsanwaltschaft ebenfalls. Das Obergericht war an das Verschlechterungsverbot gebunden. 4. Berufungsentscheid & Strafzumessungserwägungen (Beschuldigter 1): Das Obergericht Bern (2. Strafkammer, SK 19 246) bestätigte am 17. Januar 2020 die Schuldsprüche. Einsatzstrafe für die qualifizierte Erpressung mit der Vorinstanz 24 Monate. Die Pfändungsbetrüge seien – anders als bei der Vorinstanz – einzeln zu bemessen: Tatverschuldensstrafen von ca. 120 Strafeinheiten (CHF 10'541.10; Hauskauf trotz Schulden erhöhend; direkter Vorsatz; leicht bis mittelschwer, in Anlehnung an die VBRS-Richtlinien zum Diebstahl), 60 (CHF 70'000 beiseitegeschafft, Gläubigerschädigung CHF 3'732.15) und 50 Strafeinheiten (CHF 45'000, CHF 2'010). Wegen der Vorstrafen nur Freiheitsstrafe. Da die Pfändungsbetrüge vor dem Urteil vom 27. September 2016 (24 Monate wegen versuchter schwerer Körperverletzung) lagen, bildete es eine Zusatzstrafe: zur Grundstrafe von 24 Monaten asperierte es 80, 40 und 35 Tage (rund 5 Monate), dazu die 24 Monate für die Erpressung, also 29 Monate; Täterkomponente (teilweise einschlägige Vorstrafen, Rückfall unmittelbar nach den Urteilen, Uneinsichtigkeit) mit der Vorinstanz +7 Monate auf 36 Monate; mit der widerrufenen Freiheitsstrafe von 18 Monaten (Asperation 12 Monate) 48 Monate unbedingt. Für versuchte Nötigung und Verkehrsdelikt eine Gesamtgeldstrafe von 180 Tagessätzen à CHF 20; Landesverweisung bestätigt.

Bemerkungen

Mehrere Beschuldigte: Eintrag für Beschuldigten 1; Beschuldigte 2 siehe «SK 2019 246 (B2)»; Beschuldigter 3 (nur Erpressung) nicht erfasst. Asperationsfall: Einsatzdelikt qualifizierte Erpressung (24 Mt.). freiheitsstrafe_in_monaten = 36 = Strafe für die neuen Taten vor Gesamtstrafenbildung mit der widerrufenen Strafe (48 Mt. inkl. Widerruf). Die drei Pfändungsbetrüge wurden zur Grundstrafe von 24 Mt. aus dem Urteil vom 27.9.2016 asperiert (Zusatzstrafenblock), nicht zur Einsatzstrafe der Erpressung; Einzelstrafen in Strafeinheiten bzw. Tagen (Felder *_tagessaetze), Zuschläge in Tagen Freiheitsstrafe. Deliktssummen = verheimlichte Beträge gemäss OG (CHF 70'000 und 45'000; beim ersten Pfändungsbetrug nur Gläubigerschädigung CHF 10'541.10 genannt). Score 2: versuchte Nötigung (+1), grobe Verkehrsregelverletzung (+1). Nationalität: Landesverweisung ausgesprochen, deshalb Ausländer. Vorstrafen u.a. Körperverletzung, Nötigung (nicht Konkursdelikte).

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