| Delikt | Deliktssumme | Dauer | Einzelstrafe (isoliert) | Zuschlag |
|---|---|---|---|---|
| Betrügerischer Konkurs und Pfändungsbetrug (Dritter) (Art. 163 Ziff. 2 StGB), acht Pfändungsvollzüge mehrfach | – | – | 15 Mt. | +11 Mt. |
Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 32 Monate (2 Jahre 8 Monate)
Vollzug: teilbedingt
Die Beschuldigte verheimlichte als Mittäterin des schuldnerischen Beschuldigten 2 bei acht Pfändungsvollzügen über mehr als eineinhalb Jahre Einkommen und Vermögen von über einer halben Million Franken; daneben erschlich sie mit ihm Krankentaggelder von über CHF 90'000.
1. Sachverhalt & Tatausführung: Die Beschuldigten 1 und 2 wirkten bei allen Taten gleichmassgeblich als Mittäter. Während rund acht Monaten erwirkten sie mit Krankenkarten, Verschweigen der Arbeitstätigkeit des Beschuldigten 2 gegenüber den Ärzten und der Behauptung einer Verschlechterung seines Gesundheitszustands Krankentaggelder von über CHF 90'000 (gewerbsmässiger Betrug zum Nachteil der Versicherung) und versuchten anschliessend, mit einem falschen Arztzeugnis eine IV-Rente zu erlangen. Bei acht Pfändungsvollzügen über mehr als eineinhalb Jahre verheimlichten sie Einkommen und Vermögen des Beschuldigten 2 (Schuldner) von mehr als einer halben Million Franken durch blosse Falschangaben; es wurden definitive Verlustscheine von über CHF 250'000 zugunsten zahlreicher Gläubiger ausgestellt. Mit Urkundenfälschungen erwirkten sie zudem die Auszahlung eines Freizügigkeitsguthabens von über CHF 300'000. 2. Vorinstanzliches Urteil: Das Bezirksgericht Horgen (I. Abteilung, DG180025) sprach am 25. Juni 2019 beide Beschuldigten des gewerbsmässigen Betrugs, des versuchten Betrugs, des mehrfachen Pfändungsbetrugs (Beschuldigte 1 nach Art. 163 Ziff. 2, Beschuldigter 2 nach Art. 163 Ziff. 1 StGB) und der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig (Freisprüche von Art. 76 BVG, beim Beschuldigten 2 zudem von einem weiteren Betrug). Es bestrafte beide mit je 32 Monaten Freiheitsstrafe, teilbedingt (20 Monate bedingt, Probezeit 2 Jahre; 12 Monate unbedingt), und verpflichtete sie solidarisch zu Schadenersatz von CHF 94'199.10 an die Versicherung. Den Pfändungsbetrug gewichtete es nach Auffassung des Obergerichts offensichtlich unzulänglich. 3. Berufungsverfahren & Parteianträge: Beide Beschuldigten erhoben Berufung; die Staatsanwaltschaft erhob Anschlussberufung zur Strafe, eine Privatklägerin Berufung im Zivilpunkt. Die Verteidigungen fochten u.a. Einziehungen und die Zivilforderung an. 4. Berufungsentscheid & Strafzumessungserwägungen (Beschuldigte 1): Das Obergericht Zürich (II. Strafkammer, SB200098, 12. März 2021) bestätigte die Schuldsprüche. Nach altem Sanktionenrecht: Einsatzstrafe für den gewerbsmässigen Betrug 22 Monate (keineswegs leicht: acht Monate, über CHF 90'000, perfides, planmässiges Vorgehen; mindernd die Schwächen des Systems). Mehrfacher Pfändungsbetrug: ganz erheblich erhöhend der lange Deliktszeitraum, acht Pfändungsvollzüge, über CHF 500'000 verheimlicht und Verlustscheine über CHF 250'000; mindernd das nicht raffinierte Vorgehen (blosse Falschangaben); als Drittbeteiligte treffen sie die Schuldnerpflichten nicht, deshalb keineswegs leichtes Verschulden und isoliert 15 Monate, asperiert 11 Monate. Für versuchten Betrug (240 Tagessätze nach Versuchsminderung) und Urkundenfälschungen (asperiert 150) Geldstrafe; Gesamt nach Tatkomponente 33 Monate und 360 Tagessätze; Geständnis −6 Monate; Ergebnis 27 Monate Freiheitsstrafe (8 Monate unbedingt, Rest bedingt, Probezeit 2 Jahre) und bedingte Geldstrafe von 360 Tagessätzen à CHF 100.
Asperationsfall: Einsatzdelikt gewerbsmässiger Betrug (Einsatzstrafe 22 Mt. für beide, aus dem OG-Urteil). Felder nach Vorinstanz (BezG Horgen: 32 Mt., teilbedingt 20/12); das OG hätte wegen Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft frei zumessen können. Einzelstrafe und Zuschlag des mehrfachen Pfändungsbetrugs aus dem OG-Urteil («Reduktion» auf den asperierten Wert). Verheimlicht: «mehr als eine halbe Million Franken», Verlustscheine über CHF 250'000 (nicht als Deliktssumme erfasst). Score 5: versuchter Betrug (Verbrechen +2), mehrfache Urkundenfälschung (+2 +1). Geständnisrabatt: −6 Mt. durch das OG. Nationalität im Urteil nicht genannt. In der Vermögens-DB erfasst (Urteil ID 641). Beschuldigte 1 = Drittbeteiligte (Art. 163 Ziff. 2), Ersttäterin; Partner siehe «SB200098 (B2)».