Meta-Informationen
Gericht: Bezirksgericht Hinwil
Urteilsdatum: 22.10.2025
Kanton: ZH
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: unbekannt
Deliktsscore übrige Delikte: 2
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Ja

Hauptdelikt: einfache Körperverletzung (Art. 123 StGB)
Tatmittel: körperliche Gewalt (Faustschläge/Tritte)
Vorsatzform: direkter Vorsatz
Mehrfache Begehung: Nein
Anzahl Opfer: 1
Täter-Opfer-Beziehung: Partner/Ex-Partner (häusliche Gewalt)
Verletzungsfolge: erhebliche Verletzung
Angegriffenes Körperteil: Kopf/Hals
Substanzeinfluss: Alkohol und Drogen
Deliktssumme:

Qualifikationsgründe:
  • Keine
Besonderheiten:
  • keine Besonderheit
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 10 Monate

Vollzug: bedingt

Zusammenfassung

Anklagesachverhalt: Der Beschuldigte geriet in der Nacht vom 17. auf den 18. Januar 2025 in einem Hotelzimmer mit seiner damaligen Freundin (Privatklägerin) in eine verbale Auseinandersetzung. Im Verlauf des Streits schlug er die Privatklägerin mit Ohrfeigen und Faustschlägen gegen den Kopf, packte sie am Kopf, warf sie aufs Bett/Boden und zerrte an ihren Haaren. Zudem nahm er ihr das Mobiltelefon weg, steckte das Zimmertelefon aus und bedrohte sie, sie invalide zu schlagen, wodurch er sie über mehrere Stunden am Verlassen des Hotelzimmers hinderte. Verletzungsfolgen: Multiple Kontusionen (Nasenbein, linken Ohr, Kiefergelenk, Rippenbogen links), Trommelfellläsion mit leichtgradiger Hörschwerhörigkeit (2% Hörverlust), Monokelhämatom links sowie posttraumatischer Belastungszustand mit stationärer Spitalaufnahme im Kantonsspital Zug. Schuldsprüche: - Einfache Körperverletzung (Art. 123 Ziff. 1 StGB) - Freiheitsberaubung (Art. 183 Ziff. 1 StGB) Strafzumessung: - Freiheitsberaubung als abstrakt schwerste Tat (Strafrahmen bis 5 Jahre): Einsatzstrafe von 3 Monaten Freiheitsstrafe (leichtes Verschulden, leicht strafmindernde Provokation durch das Opfer). - Einfache Körperverletzung: Hypothetische Einzelstrafe von 8 Monaten Freiheitsstrafe (nicht mehr leichte Tatschwere, erhebliche Verletzungen, direkter Vorsatz). - Asperation um 6 Monate wegen der einfachen Körperverletzung -> Gesamtstrafe 9 Monate Freiheitsstrafe. - Täterkomponente: Erhöhung um 1 Monat wegen einschlägiger Vorstrafe (einfache Körperverletzung) -> Gesamtsanktion 10 Monate Freiheitsstrafe. Sanktion & Vollzug: 10 Monate Freiheitsstrafe, bedingt vollziehbar bei 4 Jahren Probezeit. Trotz 5 Vorstrafen zu Geldstrafen wird wegen der erstmals drohenden Freiheitsstrafe eine günstige Legalprognose gestellt. Zivilforderung: Zusprechung einer Genugtuung von Fr. 5'000.-- (Fr. 4'000.-- für Körperverletzung, Fr. 1'000.-- für Freiheitsberaubung) zzgl. 5% Zins ab 18.01.2025.

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