Meta-Informationen
Gericht: Tribunal du district de Monthey
Urteilsdatum: 25.02.2025
Kanton: VS
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: weiblich
Nationalität: unbekannt
Deliktsscore übrige Delikte: 1
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein
Original-Urteil (PDF): PDF anzeigen

Hauptdelikt: einfache Körperverletzung (Art. 123 StGB)
Tatmittel: Würgen/Drosseln
Vorsatzform: unbekannt/keine Angabe
Mehrfache Begehung: Nein
Anzahl Opfer: 1
Täter-Opfer-Beziehung: Bekannte
Verletzungsfolge: leichte Verletzung
Angegriffenes Körperteil: mehrere/ganzer Körper
Substanzeinfluss: unbekannt/keine Angabe
Deliktssumme: –

Qualifikationsgründe:
  • Keine
Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Geldstrafe

Anzahl Tagessätze: 120

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Bei einem Streit über Rechnungen versetzte die Beschuldigte, eine Pflegehelferin, ihrer frisch an der Brust operierten Klientin einen Ellbogenstoss gegen die Brust, würgte sie gegen die Wand gedrückt und beschimpfte sie beim Verlassen der Wohnung.

Zusammenfassung

1. Sachverhalt & Tatausführung: Die Beschuldigte, eine Fachfrau Gesundheit, betreute ab Juni 2023 die 1959 geborene X. zu Hause. Am 10. Juli 2023 kam es in deren Küche zu einem Streit über die Rechnungen. Die Beschuldigte versetzte X., die wenige Tage zuvor eine Teilmastektomie links gehabt hatte, absichtlich einen Ellbogenstoss gegen die linke Brust. Als X. ihr die mitgenommenen Rechnungen wieder abnahm, packte die Beschuldigte sie mit der linken Hand am Hals, drückte sie gegen die Wand und drückte so fest zu, dass sie kaum mehr atmen konnte. Beim Gehen rief sie ihr dreimal zu, die beste Lösung sei, sich umzubringen, "salope". X. wies Rötungen und Schmerzen an Hals und Brust auf; spätere Untersuchungen ergaben Hinweise auf eine alte Kehlkopffraktur, deren Zusammenhang offen blieb. 2. Vorinstanzliches Urteil: Das Gericht des Bezirks Monthey sprach die Beschuldigte am 25. Februar 2025 der einfachen Körperverletzung und der Beschimpfung schuldig und verurteilte sie zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 54.– bei zwei Jahren Probezeit sowie zu einer Genugtuung von CHF 2500.–. Für das Würgen als konkret schwerste Tat setzte es 60 Tagessätze fest, für den Ellbogenstoss 40 und für die Beschimpfung 20; beim späteren Kehlkopfbefund liess es einen Zweifel am Kausalzusammenhang zugunsten der Beschuldigten gelten. 3. Berufungsverfahren & Parteianträge: Die Beschuldigte verlangte einen vollständigen Freispruch und bestritt die Tätlichkeiten; die Klientin sei schwierig und habe vorbestehende Hals- und Brustbeschwerden gehabt. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Bestätigung. 4. Berufungsentscheid & Strafzumessungserwägungen: Die Strafkammer des Kantonsgerichts Wallis wies die Berufung am 27. März 2026 ab. Die Aussagen der Klientin seien durch die Arztzeugnisse gestützt. Das Verschulden sei schwer: Sie habe eine frisch operierte Patientin, die sie betreuen sollte, aus nichtigem Anlass angegriffen und gewürgt, ohne Einsicht. Da ein Strafbefehl vom 22. Januar 2025 (SVG, 45 Tagessätze) nach dem erstinstanzlichen Urteil rechtskräftig wurde, bildete es eine Zusatzstrafe: 110 Tagessätze bedingt; den Tagessatz passte es an die neuen Einkommensverhältnisse an (CHF 20.–).

Bemerkungen

Feldwerte = Vorinstanz (Gericht des Bezirks Monthey, 25.2.2025): 120 TS bedingt, Einsatztat Würgen (60 TS), +40 TS Ellbogenstoss (zweiter KV-Akt), +20 TS Beschimpfung. Score 1: Beschimpfung (+1). vorbestraft=False: einzige Vorstrafe (SVG-Strafbefehl 22.1.2025) betrifft eine Tat nach dieser und ist in die Zusatzstrafe des KG einbezogen. Verletzungsfolge leicht (Rötungen, Schmerzen; Kehlkopffraktur nicht kausal erstellt). Opfer: betreute Klientin. Nationalität nicht angegeben.

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