Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 8 Monate
Vollzug: unbedingt
Aus Eifersucht schlug der Beschuldigte seine Lebenspartnerin zwischen Dezember 2024 und Mai 2025 bei mehreren Vorfällen mit Fäusten, würgte sie wiederholt und schlug ihren Kopf gegen eine Wand (Hämatome und Schürfungen an Gesicht, Hals, Brust und Gliedern).
1. Sachverhalt & Tatausführung: Der Beschuldigte, ein spanischer Staatsangehöriger mit Aufenthaltsbewilligung B, lebte ab Oktober 2024 mit seiner Partnerin H. zusammen. Nach gegenseitiger Gewalt am 1. Dezember 2024 (er packte sie an Haaren und Hals, sie biss ihn) wurde das Verfahren zunächst sistiert. Ende Dezember 2024, am 27. April und am 13. Mai 2025 verlangte er aus Eifersucht ihr Telefon und wurde gewalttätig: Er schlug ihr mit den Fäusten auf Kopf, Gesicht und Körper und würgte sie jeweils drei- bis fünfmal einige Sekunden lang. Am 13. Mai 2025 zog er sie zudem an den Haaren und schlug ihren Hinterkopf gegen die Wand. Die Rechtsmedizin stellte Hämatome und Schürfungen an Gesicht, Hals, Brust und Gliedern fest. Er beschimpfte sie dabei. 2. Vorinstanzliches Urteil: Das Tribunal de police Lausanne sprach den Beschuldigten am 18. November 2025 der qualifizierten einfachen Körperverletzung und der Beschimpfung schuldig, sah für die Beschimpfung von Strafe ab und verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten unter Anrechnung von 192 Tagen Haft sowie neun Tagen wegen rechtswidriger Haftbedingungen; es ordnete Sicherheitshaft an. Die Partnerin wurde von Körperverletzung, Drohung und falscher Anschuldigung freigesprochen und nur wegen Beschimpfung ohne Strafe schuldig gesprochen. 3. Berufungsverfahren & Parteianträge: Der Beschuldigte verlangte, nur wegen Tätlichkeiten und Beschimpfung ohne Strafe verurteilt zu werden, sowie Entschädigung und Genugtuung für die Haft; die Partnerin verlangte eine Genugtuung von CHF 5000.–. Die Staatsanwaltschaft erhob keine Anschlussberufung. 4. Berufungsentscheid & Strafzumessungserwägungen: Die Cour d'appel pénale des Kantonsgerichts Waadt wies die Berufung des Beschuldigten am 20. Mai 2026 ab und hiess jene der Partnerin gut. Sein Verschulden sei schwer: wiederholte Gewalt eines "Haustyrannen" aus Eifersucht gegen eine schwächere Person, Rückfall während des Verfahrens, keine Einsicht; die Vorstrafenlosigkeit wirke neutral. Sie hätte für den schwersten Vorfall vom 13. Mai 2025 sechs Monate und für die drei weiteren je vier Monate, insgesamt 18 Monate, als angemessen erachtet, musste wegen des Verschlechterungsverbots aber die acht Monate bestätigen.
Feldwerte = Vorinstanz (Tribunal de police Lausanne, 18.11.2025), bestätigt. Freiheitsstrafe ohne Aufschub -> unbedingt. Score 1: Beschimpfung (Schuldspruch mit Strafverzicht, +1). Vier Gewaltvorfälle, Schuldspruch nicht ausdrücklich mehrfach. Tatmittel gemischt (Faustschläge, Würgen, Kopf gegen Wand) -> andere. Keine Vorstrafen. Nationalität spanisch.