Fall 17.2016.158

Meta-Informationen
Gericht: Pretura penale TI
Urteilsdatum: 09.09.2015
Kanton: TI
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Deliktsscore übrige Delikte: 0
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein
Original-Urteil (PDF): PDF anzeigen

Hauptdelikt: einfache Körperverletzung (Art. 123 StGB)
Tatmittel: körperliche Gewalt (Faustschläge/Tritte)
Vorsatzform: unbekannt/keine Angabe
Mehrfache Begehung: Nein
Anzahl Opfer: 1
Täter-Opfer-Beziehung: Partner/Ex-Partner (häusliche Gewalt)
Verletzungsfolge: erhebliche Verletzung
Angegriffenes Körperteil: Extremitäten (Arme/Beine)
Substanzeinfluss: unbekannt/keine Angabe
Deliktssumme: –

Qualifikationsgründe:
  • Keine
Besonderheiten:
  • Verbindungsbusse
Sanktion

Hauptsanktion: Geldstrafe

Anzahl Tagessätze: 15

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Bei einem Streit um Autoschlüssel drückte der Beschuldigte die Hand seiner getrennt lebenden Ehefrau mit grosser Kraft zusammen (Verstauchung des Ringfingers mit Riss des Seitenbandes).

Zusammenfassung

1. Sachverhalt & Tatausführung: Am 10. Juli 2012 begegneten sich der Beschuldigte, ein 1950 geborener schwedischer Staatsangehöriger, und seine getrennt lebende Ehefrau zufällig mit ihren Autos in Ruvigliana. Der Beschuldigte nahm ihr die Autoschlüssel weg und rannte damit zu seinem Wagen. Als sie durch das Fenster versuchte, die Schlüssel zurückzuholen, drückte er ihre rechte Hand mit grosser Kraft zusammen. Sie erlitt eine Verstauchung des Ringfingers mit Riss des radialen Seitenbandes sowie später eine Sehnenentzündung; zudem wurden Druckschmerzen am Ellbogen und an der Kopfhaut festgestellt. 2. Vorinstanzliches Urteil: Die Staatsanwaltschaft erklärte ihn mit Strafbefehl vom 15. September 2014 der einfachen Körperverletzung zum Nachteil des Ehegatten schuldig (30 Tagessätze zu CHF 100.– bedingt, Busse CHF 600.–). Auf Einsprache sprach ihn die Pretura penale am 9. September 2015 schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 100.– bei zwei Jahren Probezeit, einer Busse von CHF 300.– und den Kosten. 3. Berufungsverfahren & Parteianträge: Der Beschuldigte focht die ganze Verurteilung an und verlangte einen Freispruch, eventualiter eine Strafreduktion und den Verzicht auf einen Registereintrag; die Ehefrau habe ihn geschlagen. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Abweisung der Berufung. 4. Berufungsentscheid & Strafzumessungserwägungen: Die Corte di appello e di revisione penale (CARP) des Kantons Tessin hiess die Berufung am 12. April 2017 teilweise gut. Die Verletzung sei durch die Arztzeugnisse und die glaubhaften Aussagen der Ehefrau erstellt und von ihm verursacht. Das Fehlen von Vorstrafen wirke neutral. Wegen langer, unerklärter Stillstände im Verfahren (vom Juli 2013 bis Mai 2014 und erneut vor der Pretura) sei das Beschleunigungsgebot verletzt, weshalb die Strafe zu reduzieren sei: bedingte Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu CHF 100.– bei zwei Jahren Probezeit, ohne Busse.

Bemerkungen

Feldwerte = Vorinstanz (Pretura penale TI, 9.9.2015). Einziger Schuldspruch, Score 0. Busse CHF 300.– neben bedingter Geldstrafe = Verbindungsbusse (Strafbefehl gestützt auf Art. 42 Abs. 4). Verletzungsfolge erheblich (Bänderriss am Finger mit anhaltender Instabilität). Strafreduktion wegen Beschleunigungsgebot erst durch die CARP -> keine Besonderheit. Nationalität schwedisch. Keine Vorstrafen.

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