Hauptsanktion: Geldstrafe
Anzahl Tagessätze: 30
Vollzug: bedingt
Bei einem Streit in der Wohnung seiner Ex-Partnerin versetzte der Beschuldigte ihr mehrere Schläge auf Kopf und Hand sowie Fusstritte gegen die Beine (Hämatome); später missachtete er ein gerichtliches Annäherungsverbot.
1. Sachverhalt & Tatausführung: Der Beschuldigte und B. waren seit 2016 ein Paar, haben einen gemeinsamen Sohn und lebten bis etwa August 2021 zusammen. Am 12. März 2022 gegen 14 Uhr kam es in ihrer Wohnung in Genf zu einer Auseinandersetzung, bei der er ihr mehrere Schläge auf den Kopf und eine Hand sowie Fusstritte gegen die Beine versetzte, was Hämatome verursachte. Am 28. März 2022 begab er sich trotz eines superprovisorischen Verbots des Zivilgerichts, sich der Wohnung auf weniger als 100 Meter zu nähern, dorthin, wobei er seinen Sohn vorschob, um Einlass zu erhalten. 2. Vorinstanzliches Urteil: Das Tribunal de police Genf sprach den Beschuldigten am 16. November 2023 der einfachen Körperverletzung zum Nachteil der Lebenspartnerin, der Tätlichkeiten und des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen schuldig. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 90.– bei drei Jahren Probezeit und zu einer Busse von CHF 400.– und verzichtete auf den Widerruf einer 2020 bedingt ausgesprochenen Strafe. 3. Berufungsverfahren & Parteianträge: Der Beschuldigte focht das Urteil vollständig an und verlangte einen Freispruch; er bestritt die Schläge und seine Kenntnis des Annäherungsverbots. 4. Berufungsentscheid & Strafzumessungserwägungen: Die Strafkammer des Genfer Kantonsgerichts (Chambre pénale d'appel et de révision) wies die Berufung am 30. August 2024 ab. Die Aussagen der Privatklägerin seien glaubhaft und durch Fotos gestützt. Das Verschulden sei nicht leicht (Angriff auf die körperliche Integrität, Missachtung behördlicher Anordnungen, Wutausbruch, schlechte Kooperation, kaum begonnene Einsicht); er habe zwei Vorstrafen, eine ältere wegen Angriffen auf die körperliche Integrität. Für die Körperverletzung bestätigte es die bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 90.–; die Busse für die beiden Übertretungen (Grundbusse CHF 300.– für die Tätlichkeiten, +100.– für den Ungehorsam) blieb bei CHF 400.–.
Feldwerte = Vorinstanz (Tribunal de police GE, 16.11.2023; JTDP/1474/2023), bestätigt (AARP/308/2024). Score 0: Tätlichkeiten und Art. 292 StGB sind Übertretungen; Busse CHF 400.– = Übertretungsbusse. Vorstrafen: zwei, davon eine ältere wegen Angriffen auf die körperliche Integrität -> einschlägig. Nationalität portugiesisch, Niederlassungsbewilligung C. Opfer: Ex-Lebenspartnerin.