Fall P/22374/2021

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal de police Genève
Urteilsdatum: 18.01.2023
Kanton: GE
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Deliktsscore übrige Delikte: 0
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein
Original-Urteil (PDF): PDF anzeigen

Hauptdelikt: einfache Körperverletzung (Art. 123 StGB)
Tatmittel: körperliche Gewalt (Faustschläge/Tritte)
Vorsatzform: unbekannt/keine Angabe
Mehrfache Begehung: Nein
Anzahl Opfer: 1
Täter-Opfer-Beziehung: Bekannte
Verletzungsfolge: leichte Verletzung
Angegriffenes Körperteil: Kopf/Hals
Substanzeinfluss: unbekannt/keine Angabe
Deliktssumme: –

Qualifikationsgründe:
  • Keine
Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Geldstrafe

Anzahl Tagessätze: 30

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Bei einem erneuten Nachbarschaftsstreit versetzte der Beschuldigte seinem Nachbarn einen Kopfstoss gegen die Stirn (Ekchymose mit Schürfung, Nackenverspannungen, ein Tag Arbeitsunfähigkeit).

Zusammenfassung

1. Sachverhalt & Tatausführung: Am 1. September 2021 kurz nach 19 Uhr kam es zwischen dem Beschuldigten und seinem Nachbarn C., mit dem er seit längerem im Streit lag, erneut zu einem Konflikt. Der Beschuldigte versetzte C. einen Kopfstoss gegen die Stirn. Die Polizei stellte eine kleine Verletzung an der Stirn von C. fest. Laut Arztzeugnis vom Folgetag erlitt dieser eine Ekchymose von 2 x 2 cm mit Schürfung in der Stirnmitte und Nackenverspannungen mit Schmerzen bei Drehung; er war einen Tag arbeitsunfähig. Der Beschuldigte bestritt den Kopfstoss. 2. Vorinstanzliches Urteil: Das Tribunal de police Genf sprach den Beschuldigten am 18. Januar 2023 der einfachen Körperverletzung schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 30.– bei drei Jahren Probezeit, zu den Verfahrenskosten und einer zusätzlichen Urteilsgebühr; seine Entschädigungsforderung wies es ab. 3. Berufungsverfahren & Parteianträge: Der Beschuldigte focht das Urteil vollständig an und verlangte einen Freispruch sowie eine Entschädigung für seine Anwaltskosten in beiden Instanzen. Er machte geltend, die Verletzung des Nachbarn sei nicht von ihm verursacht worden; er selbst habe keine Spuren an der Stirn gehabt. 4. Berufungsentscheid & Strafzumessungserwägungen: Die Strafkammer des Genfer Kantonsgerichts (Chambre pénale d'appel et de révision) wies die Berufung am 19. Juli 2023 ab. Die Aussagen des Nachbarn seien glaubhaft und durch den Polizeibericht und das Arztzeugnis gestützt; das Fehlen einer sichtbaren Verletzung beim Beschuldigten spreche nicht gegen einen Kopfstoss. Die Verletzungen gingen über Tätlichkeiten hinaus. Das Verschulden sei nicht unbedeutend; der Beschuldigte sei nicht vorbestraft. Die bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 30.– bei drei Jahren Probezeit wurde bestätigt.

Bemerkungen

Feldwerte = Vorinstanz (Tribunal de police GE, 18.1.2023; JTDP/60/2023), bestätigt (AARP/253/2023). Einziger Schuldspruch, Score 0. Nationalität US-amerikanisch (in der Türkei geboren), Aufenthaltsbewilligung B. Beziehung: Nachbarn mit vorbestehendem Konflikt.

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