Fall P/20557/2019

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal de police Genève
Urteilsdatum: 19.10.2023
Kanton: GE
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: weiblich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Deliktsscore übrige Delikte: 0
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein
Original-Urteil (PDF): PDF anzeigen

Hauptdelikt: einfache Körperverletzung (Art. 123 StGB)
Tatmittel: andere/mehrere
Vorsatzform: unbekannt/keine Angabe
Mehrfache Begehung: Nein
Anzahl Opfer: 1
Täter-Opfer-Beziehung: Familienangehörige
Verletzungsfolge: leichte Verletzung
Angegriffenes Körperteil: mehrere/ganzer Körper
Substanzeinfluss: unbekannt/keine Angabe
Deliktssumme: –

Qualifikationsgründe:
  • Keine
Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Geldstrafe

Anzahl Tagessätze: 180

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Die Beschuldigte schlug ihre Tochter, die als 14-Jährige aus Costa Rica zu ihr in die Schweiz gekommen war, zwischen 2016 und 2019 regelmässig mit den Händen und einem Gürtel (starke Schmerzen, Hämatome, Hautverletzungen).

Zusammenfassung

1. Sachverhalt & Tatausführung: Die Beschuldigte war 2015 aus Costa Rica in die Schweiz gekommen, ihre 2001 geborene Tochter E. folgte ihr im Januar 2016. Zwischen 2016 und 2019 schlug die Beschuldigte, die das Sorgerecht und die Obhut innehatte, ihre Tochter regelmässig mit den Händen und mit einem Gürtel, was starke Schmerzen, Hämatome und Hautverletzungen verursachte. Im Juni 2019 schlug sie die Tochter mit einem Gürtel, nachdem sie von einer Beziehung der Tochter mit ihrem Stiefvater erfahren hatte. Der Kinder- und Jugendschutzdienst erstattete im Juli 2019 Anzeige. 2. Vorinstanzliches Urteil: Das Tribunal de police Genf stellte am 19. Oktober 2023 das Verfahren wegen Tätlichkeiten ein und sprach die Beschuldigte der einfachen Körperverletzung zum Nachteil eines Kindes unter ihrer Obhut schuldig. Es verurteilte sie zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 30.– bei drei Jahren Probezeit und zur Hälfte der Verfahrenskosten. 3. Berufungsverfahren & Parteianträge: Die Beschuldigte verlangte einen Freispruch, eventualiter eine Strafreduktion. Sie bestritt die Schläge oder spielte sie herunter und berief sich auf die körperliche Überlegenheit der Tochter und eine Behinderung ihrer Hand. 4. Berufungsentscheid & Strafzumessungserwägungen: Die Strafkammer des Genfer Kantonsgerichts (Chambre pénale d'appel et de révision) hiess die Berufung am 17. Juli 2024 teilweise gut, bestätigte den Schuldspruch wegen einfacher Körperverletzung und die Einstellung wegen Tätlichkeiten. Das Verschulden sei erheblich: Drei Jahre lang habe sie ihre Tochter, die neu in der Schweiz war und sie als wichtigste Bezugsperson hatte, wiederholt geschlagen, auch mit einem Gürtel, was einen Willen zum Zufügen von Leiden zeige; Kooperation schlecht, keine Reue, keine Vorstrafen. Wegen der Einstellung reduzierte es die Strafe auf 150 Tagessätze zu CHF 30.– bedingt bei drei Jahren Probezeit.

Bemerkungen

Feldwerte = Vorinstanz (Tribunal de police GE, 19.10.2023), Berufungsurteil AARP/244/2024. Einziger Schuldspruch, Score 0. Schuldspruch nicht ausdrücklich mehrfach, obwohl Schläge über drei Jahre. Tatmittel Hände und Gürtel -> andere. Nationalität nicaraguanisch, Aufenthaltsbewilligung B.

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