Fall P/156/2021

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal de police Genève
Urteilsdatum: 12.06.2023
Kanton: GE
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: weiblich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Deliktsscore übrige Delikte: 0
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein
Original-Urteil (PDF): PDF anzeigen

Hauptdelikt: einfache Körperverletzung (Art. 123 StGB)
Tatmittel: andere/mehrere
Vorsatzform: unbekannt/keine Angabe
Mehrfache Begehung: Nein
Anzahl Opfer: 1
Täter-Opfer-Beziehung: Partner/Ex-Partner (häusliche Gewalt)
Verletzungsfolge: leichte Verletzung
Angegriffenes Körperteil: Rumpf (Brust/Bauch/Rücken)
Substanzeinfluss: Alkohol
Deliktssumme: –

Qualifikationsgründe:
  • Keine
Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Geldstrafe

Anzahl Tagessätze: 30

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Die betrunkene Beschuldigte warf ihrem Ehemann, der wenige Tage zuvor am Bauch operiert worden war, eine Bierflasche an die Brust und schlug und trat ihn fünf- bis zehnmal gegen Bauch und Flanken (Hämatome und Ekchymosen).

Zusammenfassung

1. Sachverhalt & Tatausführung: Am 23. Dezember 2020 gegen 21 Uhr geriet die betrunkene Beschuldigte in der ehelichen Wohnung in Genf mit ihrem Ehemann C., mit dem sie in Scheidung stand, aber noch zusammenwohnte, in Streit. Sie warf ihm eine angebrochene Bierflasche an die Brust und versetzte ihm fünf bis zehn Faustschläge und Fusstritte gegen Bauch und Flanken, genau dort, wo er am 11. und 21. Dezember 2020 operiert worden war und die Narben noch nicht verheilt waren. Ein ärztlicher Befund vom Folgetag hielt mehrere Hämatome und Ekchymosen an Bauch und Flanken fest. 2. Vorinstanzliches Urteil: Das Tribunal de police Genf sprach die Beschuldigte am 12. Juni 2023 der einfachen Körperverletzung zum Nachteil des Ehegatten schuldig und verurteilte sie zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 30.– bei drei Jahren Probezeit sowie zu den Verfahrenskosten und einer zusätzlichen Urteilsgebühr. 3. Berufungsverfahren & Parteianträge: Die Beschuldigte focht das Urteil vollständig an, verlangte einen Freispruch und eine Entschädigung von CHF 5000.– für ihre Anwaltskosten. Sie bestritt die Schläge und machte geltend, die Hämatome seien Folge der Operationen; der ärztliche Befund sei kein vollwertiges Arztzeugnis. Der Ehemann verlangte die Abweisung und eine Parteientschädigung. 4. Berufungsentscheid & Strafzumessungserwägungen: Die Strafkammer des Genfer Kantonsgerichts (Chambre pénale d'appel et de révision) wies die Berufung am 7. Dezember 2023 ab. Die Aussagen des Ehemannes seien glaubhaft und durch den medizinischen Befund gestützt, der Unterschied zwischen Befund und Arztzeugnis ändere daran nichts. Das Verschulden sei nicht unerheblich: Sie habe ihren frisch operierten Ehemann an den empfindlichsten Stellen angegriffen. Ihre Vorstrafenlosigkeit wirke neutral. Die bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 30.– bei drei Jahren Probezeit wurde bestätigt; die Beschuldigte trägt die Kosten und eine Parteientschädigung.

Bemerkungen

Feldwerte = Vorinstanz (Tribunal de police GE, 12.6.2023; JTDP/752/2023), bestätigt (AARP/462/2023). Einziger Schuldspruch, Score 0. Tatmittel gemischt (Bierflasche geworfen, Faustschläge, Fusstritte) -> andere. Nationalität kolumbianisch. Substanzeinfluss: Beschuldigte laut Ehemann betrunken.

Urteil (PDF) In neuem Tab öffnen
Falls die Vorschau nicht geladen wird (einige kantonale Portale wie VD, GE, AG blockieren Browser-Einbettungen), öffnen Sie das Urteil direkt:
PDF direkt aufrufen