Fall P/15091/2021

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal de police Genève
Urteilsdatum: 20.11.2023
Kanton: GE
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Schweizerin/Schweizer
Deliktsscore übrige Delikte: 0
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein
Original-Urteil (PDF): PDF anzeigen

Hauptdelikt: einfache Körperverletzung (Art. 123 StGB)
Tatmittel: körperliche Gewalt (Faustschläge/Tritte)
Vorsatzform: unbekannt/keine Angabe
Mehrfache Begehung: Nein
Anzahl Opfer: 1
Täter-Opfer-Beziehung: Partner/Ex-Partner (häusliche Gewalt)
Verletzungsfolge: leichte Verletzung
Angegriffenes Körperteil: Extremitäten (Arme/Beine)
Substanzeinfluss: unbekannt/keine Angabe
Deliktssumme: –

Qualifikationsgründe:
  • Keine
Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Geldstrafe

Anzahl Tagessätze: 60

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

In der ehelichen Wohnung stiess der Beschuldigte seine Ehefrau heftig gegen die Wand und schlug danach die Tür auf ihre Hand zu, was ein schmerzhaftes Hämatom verursachte.

Zusammenfassung

1. Sachverhalt & Tatausführung: Am 30. April 2021 stiess der Beschuldigte in der ehelichen Wohnung in Genf seine Ehefrau A. heftig gegen die Wand und schloss danach die Tür über ihrer Hand, was ein schmerzhaftes Hämatom verursachte (Arztzeugnis vom 5. Mai 2021). Die Eheleute lebten in einer konfliktreichen Trennungsphase. Die Ehefrau warf ihm zudem vor, sie im Juli 2021 mit einem Messer bedroht und ihr Geld, Schmuck und weitere Gegenstände weggenommen zu haben. 2. Erstinstanzliches Urteil: Das Tribunal de police Genf (Kammer 8) erklärte am 20. November 2023 den Strafbefehl vom 2. September 2022 und die Einsprache für gültig, sprach den Beschuldigten vom mehrfachen Diebstahl und von der Drohung frei und erklärte ihn der einfachen Körperverletzung zum Nachteil des Ehegatten schuldig. Das Verschulden sei nicht unerheblich, da er die körperliche Integrität seiner Ehefrau verletzt habe; er sei nicht vorbestraft, was neutral wirke. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 30.– bei drei Jahren Probezeit, unter Anrechnung eines Tages Haft, zu einer Genugtuung von CHF 300.– und zu einem Drittel der Verfahrenskosten. 3. Berufungsverfahren & Parteianträge: Gegen das Urteil wurde Berufung an die Strafkammer des Genfer Kantonsgerichts erhoben (Verfahren AARP/81/2025). Der Beschuldigte verlangte einen Freispruch von der Körperverletzung und gab an, die Hand seiner Frau versehentlich in der Tür eingeklemmt zu haben. Die Ehefrau verlangte zusätzliche Schuldsprüche wegen mehrfachen Diebstahls und Drohung sowie eine Genugtuung von CHF 2000.–. 4. Berufungsentscheid & Strafzumessungserwägungen: Die Strafkammer des Genfer Kantonsgerichts bestätigte am 5. März 2025 den Schuldspruch wegen einfacher Körperverletzung zum Nachteil der Ehefrau (Art. 123 Ziff. 1 und 2 aStGB) und die erstinstanzlichen Freisprüche; auch die Genugtuung wurde bestätigt. Der Eintrag stützt sich auf das erstinstanzliche Urteil, das die Strafzumessung ausführlich begründet und als Originalquelle vorgezogen wird.

Bemerkungen

Erstinstanzliches Urteil (Tribunal de police GE, 20.11.2023) als Quelle, gemäss Regel Erstinstanz vor Berufungsurteil; Berufungsurteil AARP/81/2025 vom 5.3.2025 bestätigte den Schuldspruch. Einziger Schuldspruch, Score 0. Nationalität: in Senegal geboren, eingebürgert -> CH. Tagessatz CHF 30.–.

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