Fall P/11315/2016

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal de police Genève
Urteilsdatum: 26.07.2017
Kanton: GE
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Deliktsscore übrige Delikte: 0
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein
Original-Urteil (PDF): PDF anzeigen

Hauptdelikt: einfache Körperverletzung (Art. 123 StGB)
Tatmittel: körperliche Gewalt (Faustschläge/Tritte)
Vorsatzform: unbekannt/keine Angabe
Mehrfache Begehung: Nein
Anzahl Opfer: 1
Täter-Opfer-Beziehung: Bekannte
Verletzungsfolge: leichte Verletzung
Angegriffenes Körperteil: Kopf/Hals
Substanzeinfluss: unbekannt/keine Angabe
Deliktssumme: –

Qualifikationsgründe:
  • Keine
Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Geldstrafe

Anzahl Tagessätze: 30

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Als der 70-jährige Restaurantleiter seinen Pizzaiolo aufforderte, ihm den Inhalt seines Rucksacks zu zeigen, warf ihm dieser seine Toilettentasche ins Gesicht und schlug ihm nach dem Zurückwerfen mehrmals mit der Faust ins Gesicht (Schürfung am Unterkiefer, Schwellung, Petechien).

Zusammenfassung

1. Sachverhalt & Tatausführung: Am 6. Mai 2016 gegen 23.30 Uhr verlangte B., der 70-jährige Geschäftsführer eines Genfer Restaurants, von seinem Pizzaiolo, mit dem er seit längerem in Konflikt stand, den Inhalt seines prall gefüllten Rucksacks zu sehen, da er einen Diebstahl vermutete. Der Beschuldigte warf ihm darauf seine Toilettentasche ins Gesicht. Als B. sie zurückwarf, stürzte sich der Beschuldigte auf ihn und versetzte ihm einen Faustschlag ins Gesicht, der seine Brille verbog, und danach zwei bis drei weitere Schläge, bis ein Gast die beiden trennte. B. erlitt eine Schürfung am Unterkiefer, Petechien am Hals und eine schmerzhafte Schwellung. Die Szene wurde von einer Überwachungskamera ohne Ton aufgezeichnet. 2. Vorinstanzliches Urteil: Das Tribunal de police Genf sprach den Beschuldigten am 26. Juli 2017 auf Einsprache gegen den Strafbefehl der einfachen Körperverletzung schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 30.– bei drei Jahren Probezeit sowie zu den Verfahrenskosten. 3. Berufungsverfahren & Parteianträge: Der Beschuldigte focht den Schuldspruch und damit die Strafe an. Er machte geltend, er sei zuerst angegriffen und als Dieb beschuldigt worden und habe sich nur gewehrt; der Geschäftsführer habe ihn loswerden wollen. Die Staatsanwaltschaft und der Privatkläger beantragten die Abweisung; das Verfahren wurde schriftlich geführt. 4. Berufungsentscheid & Strafzumessungserwägungen: Die Strafkammer des Genfer Kantonsgerichts (Chambre pénale d'appel et de révision) wies die Berufung am 17. Dezember 2017 ab. Gestützt auf die Videoaufnahme, die Aussagen des Privatklägers und des Gastes sowie das Arztzeugnis sei erstellt, dass der Beschuldigte nach dem Zurückwerfen der Tasche als Angreifer auf den älteren Mann losgegangen sei; eine Notwehrlage habe nicht bestanden. Die Verletzungen gingen über blosse Tätlichkeiten hinaus. Die Strafe sei nur als Folge des beantragten Freispruchs angefochten worden; die bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 30.– bei drei Jahren Probezeit entspreche dem Verschulden des nicht vorbestraften Beschuldigten und wurde bestätigt.

Bemerkungen

Feldwerte = Vorinstanz (Tribunal de police GE, 26.7.2017), bestätigt (AARP/405/2017). Einziger Schuldspruch, Score 0. Nationalität: in Italien geboren, Niederlassungsbewilligung C -> Ausländer. Beziehung: Arbeitgeber/Arbeitnehmer. Strafzumessungserwägungen nur summarisch wiedergegeben.

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