Fall 501 2015 47

Meta-Informationen
Gericht: Juge de police de l'arrondissement de la Broye
Urteilsdatum: 12.01.2015
Kanton: FR
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Deliktsscore übrige Delikte: 0
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Ja
Original-Urteil (PDF): PDF anzeigen

Hauptdelikt: einfache Körperverletzung (Art. 123 StGB)
Tatmittel: körperliche Gewalt (Faustschläge/Tritte)
Vorsatzform: unbekannt/keine Angabe
Mehrfache Begehung: Nein
Anzahl Opfer: 1
Täter-Opfer-Beziehung: Unbekannte (Opfer war Fremder)
Verletzungsfolge: erhebliche Verletzung
Angegriffenes Körperteil: Kopf/Hals
Substanzeinfluss: unbekannt/keine Angabe
Deliktssumme: –

Qualifikationsgründe:
  • Keine
Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 6 Monate

Vollzug: unbedingt

Kurzsachverhalt

Nachdem ein Mann vor einer Diskothek eine anzügliche Bemerkung über seine Schwestern gemacht hatte, ohrfeigte ihn der Beschuldigte, lockte ihn später zu einer Aussprache in eine Seitengasse und schlug ihn dort und erneut vor der Diskothek mit Faustschlägen und Fusstritten gegen den Kopf bewusstlos (Unterkieferfraktur, genähte Kopfwunde, 15 Tage Arbeitsunfähigkeit).

Zusammenfassung

1. Sachverhalt & Tatausführung: In der Nacht auf den 25. Dezember 2013 sagte der Privatkläger vor einer Diskothek in D. zum Beschuldigten, seine Schwestern seien "gut", worauf dieser ihn ohrfeigte. Der Privatkläger entschuldigte sich und ging zurück in die Diskothek. Wenig später lud ihn der Beschuldigte zu einer Aussprache in eine Seitengasse ein und versetzte ihm dort Schläge gegen den Kopf, obwohl der Privatkläger sich erneut entschuldigte; vor der Diskothek schlug er ihn ein weiteres Mal, bis dieser das Bewusstsein verlor. Der Privatkläger erlitt eine Fraktur des linken Unterkiefers, die mehrere Monate zur Heilung brauchte, eine genähte Kopfwunde, Schürfungen und Schmerzen an der Halswirbelsäule und war 15 Tage arbeitsunfähig. 2. Vorinstanzliches Urteil: Die Polizeirichterin des Broyebezirks (Juge de police de l'arrondissement de la Broye) sprach den Beschuldigten am 12. Januar 2015 der einfachen Körperverletzung schuldig und verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 6 Monaten. Sie verpflichtete ihn zu einer Genugtuung von CHF 1000.– und zum Ersatz von Arzt- und Fahrkosten; die Antezedenzien liessen auf eine aufbrausende Persönlichkeit schliessen. 3. Berufungsverfahren & Parteianträge: Der Beschuldigte räumte nur die erste Ohrfeige ein, verlangte, nur deswegen schuldig gesprochen und zu einer Busse verurteilt zu werden, und eventualiter eine bedingte Geldstrafe. Die Staatsanwaltschaft erhob keine Anschlussberufung und beantragte die Abweisung der Berufung; das Verfahren wurde schriftlich geführt. 4. Berufungsentscheid & Strafzumessungserwägungen: Das Kantonsgericht Freiburg (Strafappellationshof) wies am 24. Dezember 2015 die Berufung ab. Die Aussagen des Privatklägers seien glaubhaft und durch die ärztlich dokumentierten Verletzungen gestützt. Das Verschulden wiege schwer: Der Beschuldigte habe den gesundheitlich bereits angeschlagenen Privatkläger feige und trotz wiederholter Entschuldigungen bis zur Bewusstlosigkeit geschlagen und den Angriff gezielt an einen abgelegenen Ort verlegt. Er sei fünfmal vorbestraft, unter anderem wegen Angriffs, Raufhandels, Gewalt und Drohung gegen Beamte, Drohung und Tätlichkeiten, und habe sich von Geldstrafen nicht beeindrucken lassen; eine Freiheitsstrafe sei aus spezialpräventiven Gründen nötig. Mangels Einsicht sei die Prognose ungünstig; die unbedingte Freiheitsstrafe von 6 Monaten wurde bestätigt.

Bemerkungen

Feldwerte = Vorinstanz (Polizeirichterin Broyebezirk, 12.1.2015), vom Kantonsgericht bestätigt. Einziger Schuldspruch, Score 0. Fünf Vorstrafen 2008-2013, u.a. Angriff, Raufhandel, Tätlichkeiten -> einschlägig. Nationalität: "originaire d'Angola" -> Ausländer. Verletzungsfolge erheblich (Unterkieferfraktur, 15 Tage AU). Opfer: in der Diskothek getroffen, keine Vorbeziehung erwähnt.

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