Fall CP 33/2024

Meta-Informationen
Gericht: Strafrichter des Gerichts erster Instanz Jura
Urteilsdatum: 09.02.2024
Kanton: JU
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Deliktsscore übrige Delikte: 1
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Nein
Original-Urteil (PDF): PDF anzeigen

Hauptdelikt: Raufhandel (Art. 133 StGB)
Tatmittel: körperliche Gewalt (Faustschläge/Tritte)
Vorsatzform: Eventualvorsatz
Mehrfache Begehung: Nein
Anzahl Opfer: 1
Täter-Opfer-Beziehung: Bekannte
Verletzungsfolge: leichte Verletzung
Angegriffenes Körperteil: Kopf/Hals
Substanzeinfluss: unbekannt/keine Angabe
Deliktssumme: –

Qualifikationsgründe:
  • Keine
Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 1 Monat

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Am 4. Januar 2022 provozierte und beschimpfte der Beschuldigte in einem Restaurant in U1. den Bruder des neuen Partners seiner Ex-Frau, schlug ihn mit einem Plastiksack gegen den Kopf und versuchte nach dessen Faustschlag zurückzuschlagen; danach wurde er von den beiden Brüdern am Boden geschlagen und getreten (leichte Verletzungen beim Beschuldigten).

Zusammenfassung

1. Sachverhalt & Tatausführung: Seit Juli 2021 bestand ein Konflikt zwischen dem Beschuldigten und den Brüdern C. und D., da D. mit der Ex-Frau des Beschuldigten liiert war. Am Abend des 4. Januar 2022 suchte der Beschuldigte im Restaurant E. in U1., wo sich seine Ex-Frau, seine Tochter und die beiden Brüder aufhielten, die Konfrontation, beschimpfte C. und dessen Familie auf Französisch und Albanisch, schlug ihm mit einem Plastiksack gegen den Kopf und versuchte, ihm nach dessen Faustschlag seinerseits einen Faustschlag zu versetzen; danach schlugen und traten ihn beide Brüder am Boden. Der Beschuldigte erlitt Verletzungen an Kopf und Bein (Arztbericht). Am 2. Dezember 2022 versuchte er zudem, den nächsten Partner seiner Ex-Frau mit einer kreisenden Bewegung einer Trottinette zu treffen. 2. Vorinstanzliches Urteil: Der Strafrichter des Gerichts erster Instanz des Kantons Jura (TPI 118/2023) stellte am 9. Februar 2024 das Verfahren wegen Beschimpfung nach Rückzug des Strafantrags ein und sprach den Beschuldigten des Raufhandels (4. Januar 2022) sowie der versuchten einfachen Körperverletzung und der Tätlichkeiten (2. Dezember 2022) schuldig. Wegen der zahlreichen Vorstrafen hielt er nur eine Freiheitsstrafe für zweckmässig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 40 Tagen, bedingt mit Probezeit 5 Jahre, sowie zu einer Busse von CHF 300.–. Die Brüder C. und D. wurden ebenfalls wegen Raufhandels verurteilt. 3. Berufungsverfahren & Parteianträge: Der Beschuldigte beantragte Freisprüche von Raufhandel, versuchter einfacher Körperverletzung und Tätlichkeiten; er sei von den Brüdern angegriffen worden und habe sich nur geschützt. Die Strafe focht er nicht selbständig an. Die Staatsanwaltschaft erhob keine Anschlussberufung. 4. Berufungsentscheid & Strafzumessungserwägungen: Die Strafkammer des Kantonsgerichts Jura bestätigte am 2. Oktober 2025 die Schuldsprüche wegen Raufhandels und versuchter einfacher Körperverletzung, sprach den Beschuldigten aber von den Tätlichkeiten (Spucken) frei. Er habe die Schlägerei bewusst provoziert und aktiv daran teilgenommen; Art. 133 Abs. 2, 15 und 16 StGB seien ausgeschlossen. Strafzumessung: Nur eine Freiheitsstrafe komme in Frage, da Geldstrafen wegen der sieben (nicht einschlägigen) Vorstrafen, davon vier unbedingt, wirkungslos geblieben seien. Der Raufhandel sei das konkret schwerste Delikt: mittelschweres Verschulden (Provokation, Beschimpfung, Schlag mit dem Sack, versuchter Faustschlag, egoistisches Motiv aus Unzufriedenheit über die neue Beziehung der Ex-Frau, keine Reue): 30 Tage; versuchte einfache Körperverletzung mit der Trottinette +10 Tage. Endstrafe: 40 Tage Freiheitsstrafe bedingt, Probezeit 5 Jahre (bestätigt); die Busse entfiel mit dem Freispruch von den Tätlichkeiten.

Bemerkungen

Feldwerte = Vorinstanz (TPI Jura, 9.2.2024): Freiheitsstrafe 40 Tage bedingt, als 1 Monat erfasst (gerundet), Probezeit 5 J.; Busse CHF 300.– für Tätlichkeiten. Einsatzdelikt Raufhandel gemäss Berufungsgericht (Vorinstanz bezifferte die Einzelstrafen nicht). Score 1: versuchte einfache KV +1; Tätlichkeiten (Übertretung) 0. Sieben Vorstrafen (Ausländerrecht, Vermögens- und SVG-Delikte, Hinderung einer Amtshandlung) -> nicht einschlägig; wegen mehrfacher Verurteilung wegen rechtswidrigen Aufenthalts -> Ausländer '1'. Verletzungsfolge 'leicht' = Verletzungen des Beschuldigten selbst (objektive Strafbarkeitsbedingung).

Urteil (PDF) In neuem Tab öffnen
Falls die Vorschau nicht geladen wird (einige kantonale Portale wie VD, GE, AG blockieren Browser-Einbettungen), öffnen Sie das Urteil direkt:
PDF direkt aufrufen