Fall AARP/308/2025

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal correctionnel de Geneve
Urteilsdatum: 15.10.2024
Kanton: GE
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Deliktsscore übrige Delikte: 4
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Nein
Original-Urteil (PDF): PDF anzeigen

Hauptdelikt: Raub (Art. 140 StGB)
Tatmittel: Schusswaffe
Vorsatzform: direkter Vorsatz
Mehrfache Begehung: Nein
Anzahl Opfer: 2
Täter-Opfer-Beziehung: Unbekannte (Opfer war Fremder)
Verletzungsfolge: leichte Verletzung
Angegriffenes Körperteil: Kopf/Hals
Substanzeinfluss: unbekannt/keine Angabe
Deliktssumme: CHF 7700

Qualifikationsgründe:
  • Waffe/gefährlicher Gegenstand
Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 36 Monate (3 Jahre)

Vollzug: teilbedingt

Kurzsachverhalt

A______ (Franzose, 18/19 J.) und Komplize G______ überfielen als Zweiergruppe auf einem Motorroller zwei Opfer (C______ und später F______/E______) in einem Parkhaus und auf offener Strasse. A______ bedrohte die Opfer mit einer Pistole (Attrappe), forderte Herausgabe von Wertsachen, schlug zu und entwendete eine Armbanduhr (Nebendelikte: versuchter Raub [Art. 140 Ziff. 1 i.V.m. Art. 22 StGB], vollendeter Raub [Art. 140 Ziff. 1 StGB], Missbrauch von Ausweisen und Schildern [Art. 97 SVG], Vergehen gegen das Waffengesetz [Art. 33 WG] und Übertretung des AIG [Art. 115 AIG]).

Zusammenfassung

1. Sachverhalt & Tatausführung: A______ (französischer Staatsbürger) und sein Komplize G______ begingen als Zweiergruppe auf einem Motorroller zwei Raubüberfälle. Beim ersten Vorfall passte A______ das Opfer C______ ab, stieg als Beifahrer ab, zog eine Pistole (Pistolenattrappe), richtete sie auf den Kopf des Opfers und forderte die Herausgabe aller Wertgegenstände. Beim zweiten Vorfall (F______) fügte er dem Opfer Schläge zu und entriss ihm eine wertvolle Armbanduhr; als E______ hinzukam, wurde dieser ebenfalls mit der Waffe bedroht. Anschliessend flohen die Täter. Tatmittel: Schusswaffe (Attrappe). Zu zweit begangen (Bande nicht erkannt). Deliktssumme CHF 7'700.- (CHF 100.- Bargeld und Armbanduhr im Wert von CHF 7'600.-). Leichte Verletzungen (Quetschwunden, genäht). 2. Vorinstanzliches Urteil: Tribunal correctionnel de Genève, JTCO/104/2024, 15.10.2024. Schuldspruch: versuchter Raub (Art. 140 Ziff. 1 i.V.m. Art. 22 StGB), Raub (Art. 140 Ziff. 1 StGB), Missbrauch von Ausweisen und Schildern (Art. 97 Abs. 1 lit. g SVG), Vergehen gegen das Waffengesetz (Art. 33 Abs. 1 WG), Übertretung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (Art. 115 Abs. 1 lit. a und Abs. 3 AIG). Freispruch von weiteren Punkten (Diebstahl von Kontrollschildern vom 20./21.12.2023, Amtsanmassung). Strafe: 3 Jahre (36 Monate) Freiheitsstrafe teilbedingt (6 Monate unbedingt, Rest bedingt bei einer Probezeit von 4 Jahren), 30 Tagessätze zu CHF 30 bedingt (4 Jahre Probezeit), CHF 100.- Busse. Obligatorische Landesverweisung von 5 Jahren (Art. 66a StGB). Zivilpunkt: CHF 90.- Schadenersatz an D______. 3. Berufungsverfahren & Parteianträge: A______ erhob Berufung mit Anträgen auf Freispruch vom versuchten Raub und vom Missbrauch von Ausweisen und Schildern, Reduktion der Strafe und vollständig bedingten Vollzug. Die Staatsanwaltschaft erhob Anschlussberufung auf Verurteilung auch für den Kontrollschild-Diebstahl vom 20./21.12.2023 und Erhöhung der Geldstrafe auf 80 Tagessätze. Die Privatklägerin D______ schloss auf Abweisung. 4. Berufungsentscheid & Strafzumessungserwägungen: Die Cour de justice (AARP) wies die Berufung von A______ ab und gab der Staatsanwaltschaft teilweise statt: Die Schuldsprüche wegen Raubes und versuchten Raubes wurden bestätigt; zusätzlich wurde die Verurteilung wegen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern vom 22./23.02.2024 bestätigt. Die Freiheitsstrafe von 3 Jahren teilbedingt (6 Monate unbedingt, 4 Jahre Probezeit) wurde bestätigt. Die Geldstrafe wurde von 30 auf 50 Tagessätze erhöht (infolge Berufung der Staatsanwaltschaft kein Verschlechterungsverbot). CHF 100.- Busse und die Landesverweisung von 5 Jahren wurden bestätigt. A______ ist französischer Staatsangehöriger (Ausländer). Begründung der Strafzumessung: erhebliche kriminelle Energie, Waffeneinsatz, arbeitsteiliges Vorgehen; das junge Alter wirkte strafmindernd, die Einschlägigkeit und fehlende Distanzierung dagegen straferschwerend.

Bemerkungen

fall_nr=P/5839/2024 (P-Nummer der Vorinstanz). AARP/308/2025 ist die Berufungsnummer (Cour de justice GE, 18.08.2025). DB-Werte = VORINSTANZ (Tribunal correctionnel Genève, JTCO/104/2024, 15.10.2024): 36 Mo FS teilbedingt (6 Mo unbedingt, 4 J Probezeit), 30 TS zu CHF 30 bedingt, 100 CHF Busse, LV 5 J. NVS=4: versuchter Raub (Art. 140 Ziff. 1 i.V.m. 22 StGB = Verbrechen +2), Missbrauch von Ausweisen und Schildern (Art. 97 Abs. 1 lit. g SVG = Vergehen +1), Vergehen gegen das Waffengesetz (Art. 33 Abs. 1 WG = Vergehen +1), Übertretung des AIG (Art. 115 AIG = Vergehen +1); Raub = Hauptdelikt, zählt nicht. OG (AARP, 18.08.2025) bestätigte Schuldspruch, erhöhte TS 30->50 (Berufung der Staatsanwaltschaft, kein Verschlechterungsverbot). A______ Franzose (LV 5 J). Pistolenattrappe (Tatmittel Schusswaffe). Zu zweit mit G______ (Bande nicht erkannt; Hauptdelikt: vollendeter Raub vom 26.02.2024).

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