Fall CAPE 2026/344

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal correctionnel Lausanne
Urteilsdatum: 18.07.2025
Kanton: VD
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Deliktsscore übrige Delikte: 1
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Ja
Original-Urteil (PDF): PDF anzeigen

Hauptdelikt: schwere Körperverletzung (Art. 122 StGB)
Tatmittel: Messer/Stich-/Schnittwerkzeug (auch Glas/Flasche)
Vorsatzform: Eventualvorsatz
Mehrfache Begehung: Nein
Anzahl Opfer: 1
Täter-Opfer-Beziehung: Unbekannte (Opfer war Fremder)
Verletzungsfolge: schwere/bleibende Verletzung
Angegriffenes Körperteil: Rumpf (Brust/Bauch/Rücken)
Substanzeinfluss: unbekannt/keine Angabe
Deliktssumme: –

Qualifikationsgründe:
  • Waffe/gefährlicher Gegenstand
Besonderheiten:
  • Geständnisrabatt
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 36 Monate (3 Jahre)

Vollzug: unbedingt

Kurzsachverhalt

Bei einer gewaltsamen Gruppenauseinandersetzung vor einem Ausgangslokal in Lausanne kehrte der Beschuldigte mit einem Messer zurück, stach dem Opfer gezielt in die linke Flanke und fügte ihm eine schwere Stichverletzung zu, bevor er die Waffe in einem Mülleimer entsorgte.

Zusammenfassung

1. Sachverhalt & Tatausführung: Anlass war ein Konflikt zwischen zwei Gruppen (L.________/J.________ und A.________/P.________/D.________/G.________) nach einem Ausgang. Nach einem früheren Streit um eine Zange eskalierte die Situation: J.________ wurde von mehreren Personen zu Boden geschlagen und mit Fäusten und Füssen traktiert. G.________, der das Lokal kurz verlassen hatte, kehrte zurück, zog ein Messer aus der Tasche und stach auf A.________ in die linke Flanke (Stichwaffe). Die Prügeleien endeten, als Security-Personal die Kontrahenten trennte. G.________ entsorgte das Messer in einem Mülleimer. A.________ erlitt eine schwere Stichverletzung. Nebendelikte bei den Mitangeklagten: einfache Körperverletzung, Raufhandel, Verkehrsdelikte. 2. Vorinstanzliches Urteil: Tribunal correctionnel de l'arrondissement de Lausanne, 18.07.2025. G.________: Freispruch von versuchter vorsätzlicher Tötung (I), Schuldspruch wegen schwerer Körperverletzung (Art. 122 StGB) und Raufhandels (Art. 133 StGB) (II). Strafe: 36 Monate Freiheitsstrafe unbedingt, Abzug 760 Tage Untersuchungshaft/vorzeitiger Strafvollzug. Sicherheitshaft. Obligatorische Landesverweisung 5 Jahre (Art. 66a Abs. 1 lit. b StGB). Weitere Mitangeklagte (A., L., P., D., J.) erhielten bedingte Freiheitsstrafen (12 Monate, 20 Monate, 16 Monate, 32 Monate) bzw. Geldstrafen wegen Raufhandels und einfacher Körperverletzung. 3. Berufungsverfahren & Parteianträge: A.________ (Opfer und Mitangeklagter) erhob Berufung mit Antrag auf Verurteilung von G.________ wegen versuchter vorsätzlicher Tötung (statt schwerer Körperverletzung) und höherer Entschädigung. G.________ unterstützte die Berufung teilweise. L., P., D. erhoben eigene Berufungen gegen ihre Strafen. Die Staatsanwaltschaft schloss auf Abweisung. 4. Berufungsentscheid & Strafzumessungserwägungen: Die CAPE gab der Berufung von A.________ teilweise statt und änderte den Schuldspruch von G.________ von schwerer Körperverletzung zu versuchter vorsätzlicher Tötung (Art. 111 i.V.m. Art. 22 StGB) und Raufhandel (Art. 133 StGB). Einsatzstrafe 28 Monate für versuchte vorsätzliche Tötung, Asperation 8 Monate für Raufhandel = 36 Monate Freiheitsstrafe unbedingt. Kein teilbedingter Vollzug (Vorstrafe im Kosovo wegen Waffengebrauchs, ungünstige Prognose). Landesverweisung von 5 Jahren bestätigt. G.________ stellte sich freiwillig und zeigte Reue (strafmindernd). Die Strafe von 36 Monaten blieb gleich wie bei der Vorinstanz. L. 20 Monate bedingt (5 Jahre Probezeit), P. 16 Monate bedingt, D. 32 Monate unbedingt (Widerruf), A. 12 Monate bedingt (2 Jahre Probezeit).

Bemerkungen

fall_nr=344 (CAPE-Docket). PE-Nummer im PDF anonymisiert (PE23.***-***). DB-Werte = VORINSTANZ (Tribunal correctionnel Lausanne, 18.07.2025): hauptdelikt='schwere Körperverletzung' (Art. 122 StGB), versuch=False, 36 Mo FS unbedingt, LV 5 J (Art. 66a Abs. 1 lit. b StGB). NVS=1: Raufhandel (Art. 133 StGB = Vergehen +1). OG (CAPE, 19.03.2026) änderte Schuldspruch zu versuchter vorsätzlicher Tötung (Art. 111 i.V.m. Art. 22 StGB) und Raufhandel (Tatbestandswechsel beim Hauptdelikt). Strafe 36 Mo bestätigt (Einsatzstrafe 28 Mo + 8 Mo Asperation Raufhandel). G.________ ist Staatsbürger des Kosovo (Ausländer, LV 5 J). Vorstrafe Kosovo: Waffengebrauch. Gruppenschlägerei mit mehreren Mitangeklagten.

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